Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen 
 
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
von

emod software systems by Firma Rieger Software GmbH
 

I.  Vertragsabschluß

(1) Sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen von unserer Seite unterliegen ausschließlich den nachfolgenden Geschäftsbedingungen, welche durch die Auftragserteilung oder Annahme der bestellten Waren oder Leistungen vom Besteller anerkannt werden; dies gilt auch, wenn wir anders lautenden Bedingungen des Bestellers nicht ausdrücklich widersprechen.

(2) Einkaufsbedingungen und sonstige allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen.

(3) Solange wir Bestellungen nicht schriftlich bestätigt haben, steht es uns frei, erteilte Aufträge nicht anzunehmen.

II. Lieferung

(1) Der Liefertermin gilt als eingehalten, wenn bis zu seinem Ablauf die Gefahr auf den Besteller übergegangen ist. Die Einhaltung von Lieferterminen setzt voraus, dass uns vom Besteller sämtliche zu beschaffenden Informationen und Genehmigungen rechtzeitig übergeben werden.

(2) Bei Überschreitung eines Liefertermins um mehr als sechs Wochen kann der Besteller nach dem Setzen einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Hat der Besteller die Ware erhalten, ist ein Rücktritt nicht mehr zulässig.

(3) Zum Begriff „höhere Gewalt“ zählen alle Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen und geeignet sind, die ordnungsgemäße Erfüllung unserer Verpflichtungen zu behindern oder zu vereiteln. Hierzu zählen insbesondere Krieg, Mobilmachung, kriegsähnliche Ereignisse, Unruhen, Verzögerungen durch Streik,  Fabrikationsunterbrechungen, Naturkatastrophen, sowie Probleme beim Transport und entbinden uns für deren Dauer von der Pflicht zu rechtzeitiger Lieferung. Bei Lieferverzug, der nicht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns beruht, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadenersatzansprüche des Bestellers aufgrund verspäteter Lieferung, gleich aus welchen Gründen sind ausgeschlossen.

(4) Mit der Aufgabe der Ware zum Versand oder mit der Übergabe an mit dem Transport beauftragter Personen geht die Gefahr auf den Besteller über. Dies gilt auch für die Verwendung unserer Transportmittel. Bei Verzögerung von Übergabe oder Versand aus nicht von uns zu vertretenden Gründen geht die Gefahr mit dem Tag der Versandbereitschaft an den Besteller über.

(5) Für jede Lieferung werden die Kosten für Verpackung und Versand verrechnet; dies gilt auch für Teillieferungen.

(6) Für alle Waren und Software, für die keine besondere Vereinbarung getroffen wurde, werden Installation, Schulung, Beschreibung, Anpassung oder andere Arbeiten und dergleichen zusätzlich verrechnet.

III. Preis und Zahlungsbedingungen

(1) Sämtliche Preise sind freibleibend. Wir sind berechtigt, die Preise ohne vorhergehende Ankündigung zu ändern.

(2) Wenn nicht ausdrücklich anders lautend vereinbart, sind Lieferung, Installation, Einstellungen und Anpassungen, Schulung, Beschreibungen oder andere zusätzliche Materialien nicht in unseren Angebotspreisen enthalten. Diese werden zu unseren Standardpreisen und Stundensätzen zusätzlich verrechnet.

(3) Es gelten stets die Preise, die am Tag der Bestellung gültig sind. Preissenkungen oder Preiserhöhungen zwischen Bestellung und Lieferung werden nicht berücksichtigt.

(4) Privatpersonen werden grundsätzlich per Nachnahme beliefert. Bei Lieferungen an Firmen oder Behörden sind die Zahlungen spätestens 14 Tage ab Fakturendatum netto Kassa ohne Abzug zu leisten. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtbetrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

(5) Bei Aufträgen die mehrere Einheiten umfassen, sind wir zu Teillieferungen sowie zur Rechnungslegung jeder einzelnen Teillieferung berechtigt.

(6) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 13% p.a. und eine Bearbeitungsgebühr von Euro 11,-- zu verrechnen.

(7) Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen Reklamationen zurückzuhalten.

IV. Eigentumsvorbehalt

(1) Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

(2) wir sind zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn über das Vermögen des Auftragsgebers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Vermögen abgelehnt wird oder Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit bestehen. In diesem Fall sind die Produkte zurückzustellen und ist der Auftraggeber zum Schadenersatz durch die eingetretene Wertminderung sowie für erbrachte Leistungen verpflichtet.  Falls sich die Ware als nicht wider verkaufbar erweist, sind wir zur Verrechnung einer Stornogebühr von siebzig Prozent des Verkaufspreises berechtigt.

V. Gewerbliche Schutzrechte

(1) Wir übernehmen keine Haftung dafür, dass von uns gelieferte Ware nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen. Der Besteller ist zur sofortigen Meldung über die Rügung derartiger Verletzungen verpflichtet.

VI. Gewährleistung und Haftungsbestimmungen

(1) Das Vertragsverhältnis zwischen dem Besteller und uns ist bei Softwareprodukten mit Lieferung der bestellten Ware in physikalisch einwandfreien Zustand von unserer Seite erfüllt.

(2) Für mangelnde Lieferungen oder Leistungen beschränkt sich unsere Gewährleistungsverpflichtung nach unserer Wahl auf Verbesserung oder Ersatzlieferung. Für Waren, die wir nicht hergestellt haben, beschränkt sich unsere Gewährleistungsverpflichtung auf die Abtretung unserer Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller.

(3) Jeder Software-Hersteller hat spezifische, auf seine Produkte zugeschnittene Garantie- und Kompatibilitätsbedingungen. Im Zweifelsfall muss der Käufer nachweisen, dass zugesagte Kompatibilität zu Hardware oder zu anderen Softwareprodukten nicht zutreffend ist. Für Hardware aus dem US-Großhandel verweigern viele Hersteller die Erfüllung von Garantiezusagen in Europa, sodass in diesen Fällen ausschließlich bei physikalischen Defekten geholfen werden kann.

(4) Fehlerhafte Ware muss, sofern möglich, innerhalb 8 Tagen ab Warenerhalt bei und reklamiert werden. Rücksendungen müssen ordnungsgemäß verpackt an uns gesandt werden. Für Schäden die aufgrund unsachgemäßen Transportes sowie unsachgemäßer Verpackung entstehen, übernehmen wir keine Haftung.

(5) Für die Sicherung und Erhaltung von uns gelieferten Waren, Programmen bzw durchgeführten Anpassungen und daraus entstehenden Datenbeständen übernehmen wir absolut keine Gewähr bzw. Haftung. Ergibt die Überprüfung einer Mängelrüge, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, sind wir berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen von uns berechnet.

VI a.  Haftung und weitergehende Gewährleistung

Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Der Ausschluss gilt insbesondere auch für Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss, Verletzung von Nebenpflichten und Produzentenhaftung. Wir haften nicht für unrichtige Angaben in Prospekten, Katalogen und sonstigen Unterlagen.

VII. Computer – Programme (Software)

(1) Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computer-Programme so zu entwickeln, dass diese unter allen erdenklichen Bedingungen fehlerfrei arbeiten. Gegenstand einer jeden Gewährleistung durch uns ist Software, die im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar ist.

(2) Vorbehaltlich ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung übernehmen wir keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen oder für ein bestimmtes Vorhaben geeignet sind. Eventuell notwendige Anpassungen, Erweiterungen, Drucklayouts usw werden  zusätzlich nach unseren Standardsätzen verrechnet. Dies gilt insbesondere auch bei Programmupdates, wenn diese Arbeiten bereits für frühere Versionen einmal gemacht wurden und wieder erneut notwendig werden.

(3) Sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert, übernehmen wir keine Gewähr für die Verträglichkeit gelieferter Software mit irgendwelchen anderen Programmen oder Hardware-Bestandteilen.

(4) In Ergänzung zu den hier angeführten Bedingungen gelten die den jeweiligen Programmpaketen beiliegenden Lizenzbestimmungen. Liegen einem von uns gelieferten Produkt eines Drittbestellers, insbesondere aus dem Ausland, Lizenzbestimmungen von uns bei, so gelten bei abweichenden Bestimmungen die Bestimmungen von Rieger Software.

(5) Durch Öffnen der versiegelten Diskettenpackung werden die Lizenzbedingungen im Sinne von 7.4 anerkannt. Eine Rückgabe oder ein Umtausch in ein anderes Produkt ist nicht möglich.

VIII. Abwerbung

Rieger Software und ihre Kunden und/oder Vertragspartner verpflichten sich jede Abwerbung und Beschäftigung - in welcher Form auch immer -, von Mitarbeitern des jeweils anderen, auch über Dritte, während der Dauer des Kunden- und/oder Vertragsverhältnisses und mindestens ein Jahr darüber hinaus zu unterlassen. Der Kunde und/oder Vertragspartner und Rieger Software verpflichten sich wechselseitig für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung dem jeweils anderen Vertragspartner eine Pönale in Höhe eines Jahres des aktuellen Verrechnungssatzes des betroffenen Mitarbeiters zu bezahlen. Die Pönale ist vom Nachweis eines Schadens oder eines Verschuldens unabhängig, die verletzte Vertragspartei ist berechtigt auch einen darüber hinausgehenden Schaden geltend zu machen.

IX. Embargobestimmungen    

Wir weisen darauf hin, dass bei einer eventuellen Ausfuhr von Software und Dokumentation amerikanischen Ursprungs die Bestimmungen des US-Department of Commerce zu beachten sind.

X. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten diese Bedingungen oder einzelne Teile dieser Bedingungen unwirksam sein, so werden sie durch diejenigen wirksamen Bestimmungen ersetzt, die dem wirtschaftlichen Teil dieser Bestimmungen am nächsten kommen. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertrages nicht berührt.

XI. Abtretbarkeit von Ansprüchen

Der Besteller ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

XII. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Salzburg als vereinbart.

 

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Landesgericht Salzburg   -  Firmenbuch FN 36069v   -   UID: ATU35000100