I. Vertragsabschluß
(1) Sämtliche Angebote, Lieferungen und
Leistungen von unserer Seite unterliegen ausschließlich den nachfolgenden
Geschäftsbedingungen, welche durch die Auftragserteilung oder Annahme der
bestellten Waren oder Leistungen vom Besteller anerkannt werden; dies gilt auch,
wenn wir anders lautenden Bedingungen des Bestellers nicht ausdrücklich
widersprechen.
(2) Einkaufsbedingungen und sonstige
allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche
Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen.
(3) Solange wir Bestellungen nicht
schriftlich bestätigt haben, steht es uns frei, erteilte Aufträge nicht
anzunehmen.
II. Lieferung
(1) Der Liefertermin gilt als
eingehalten, wenn bis zu seinem Ablauf die Gefahr auf den Besteller übergegangen
ist. Die Einhaltung von Lieferterminen setzt voraus, dass uns vom Besteller
sämtliche zu beschaffenden Informationen und Genehmigungen rechtzeitig übergeben
werden.
(2) Bei Überschreitung eines
Liefertermins um mehr als sechs Wochen kann der Besteller nach dem Setzen einer
Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Hat der Besteller die Ware erhalten, ist ein
Rücktritt nicht mehr zulässig.
(3) Zum Begriff „höhere Gewalt“ zählen
alle Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen und geeignet
sind, die ordnungsgemäße Erfüllung unserer Verpflichtungen zu behindern oder zu
vereiteln. Hierzu zählen insbesondere Krieg, Mobilmachung, kriegsähnliche
Ereignisse, Unruhen, Verzögerungen durch Streik,
Fabrikationsunterbrechungen, Naturkatastrophen, sowie Probleme beim Transport
und entbinden uns für deren Dauer von der Pflicht zu rechtzeitiger Lieferung.
Bei Lieferverzug, der nicht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch
uns beruht, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Schadenersatzansprüche des Bestellers aufgrund verspäteter Lieferung, gleich aus
welchen Gründen sind ausgeschlossen.
(4) Mit der Aufgabe der Ware zum Versand
oder mit der Übergabe an mit dem Transport beauftragter Personen geht die Gefahr
auf den Besteller über. Dies gilt auch für die Verwendung unserer
Transportmittel. Bei Verzögerung von Übergabe oder Versand aus nicht von uns zu
vertretenden Gründen geht die Gefahr mit dem Tag der Versandbereitschaft an den
Besteller über.
(5) Für jede Lieferung werden die Kosten
für Verpackung und Versand verrechnet; dies gilt auch für Teillieferungen.
(6) Für alle Waren und Software, für die
keine besondere Vereinbarung getroffen wurde, werden Installation, Schulung,
Beschreibung, Anpassung oder andere Arbeiten und dergleichen zusätzlich
verrechnet.
III. Preis und Zahlungsbedingungen
(1) Sämtliche Preise sind freibleibend.
Wir sind berechtigt, die Preise ohne vorhergehende Ankündigung zu ändern.
(2) Wenn nicht ausdrücklich anders
lautend vereinbart, sind Lieferung, Installation, Einstellungen und Anpassungen,
Schulung, Beschreibungen oder andere zusätzliche Materialien nicht in unseren
Angebotspreisen enthalten. Diese werden zu unseren Standardpreisen und
Stundensätzen zusätzlich verrechnet.
(3) Es gelten stets die Preise, die am
Tag der Bestellung gültig sind. Preissenkungen oder Preiserhöhungen zwischen
Bestellung und Lieferung werden nicht berücksichtigt.
(4) Privatpersonen werden grundsätzlich
per Nachnahme beliefert. Bei Lieferungen an Firmen oder Behörden sind die
Zahlungen spätestens 14 Tage ab Fakturendatum netto Kassa ohne Abzug zu leisten.
Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtbetrag festgelegten
Zahlungsbedingungen analog.
(5) Bei Aufträgen die mehrere Einheiten
umfassen, sind wir zu Teillieferungen sowie zur Rechnungslegung jeder einzelnen
Teillieferung berechtigt.
(6) Bei Zahlungsverzug sind wir
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 13% p.a. und eine Bearbeitungsgebühr von
Euro 11,-- zu verrechnen.
(7) Der Besteller ist nicht berechtigt,
Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung, Garantie- oder
Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen Reklamationen zurückzuhalten.
IV. Eigentumsvorbehalt
(1) Alle gelieferten Waren bleiben bis
zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
(2) wir sind zum sofortigen Rücktritt
vom Vertrag berechtigt, wenn über das Vermögen des Auftragsgebers ein
Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Vermögen abgelehnt wird
oder Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit bestehen.
In diesem Fall sind die Produkte zurückzustellen und ist der Auftraggeber zum
Schadenersatz durch die eingetretene Wertminderung sowie für erbrachte
Leistungen verpflichtet. Falls sich die Ware als nicht wider verkaufbar
erweist, sind wir zur Verrechnung einer Stornogebühr von siebzig Prozent des
Verkaufspreises berechtigt.
V. Gewerbliche Schutzrechte
(1) Wir übernehmen keine Haftung dafür,
dass von uns gelieferte Ware nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen.
Der Besteller ist zur sofortigen Meldung über die Rügung derartiger Verletzungen
verpflichtet.
VI. Gewährleistung und
Haftungsbestimmungen
(1) Das Vertragsverhältnis zwischen dem
Besteller und uns ist bei Softwareprodukten mit Lieferung der bestellten Ware in
physikalisch einwandfreien Zustand von unserer Seite erfüllt.
(2) Für mangelnde Lieferungen oder
Leistungen beschränkt sich unsere Gewährleistungsverpflichtung nach unserer Wahl
auf Verbesserung oder Ersatzlieferung. Für Waren, die wir nicht hergestellt
haben, beschränkt sich unsere Gewährleistungsverpflichtung auf die Abtretung
unserer Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller.
(3) Jeder Software-Hersteller hat
spezifische, auf seine Produkte zugeschnittene Garantie- und
Kompatibilitätsbedingungen. Im Zweifelsfall muss der Käufer nachweisen, dass
zugesagte Kompatibilität zu Hardware oder zu anderen Softwareprodukten nicht
zutreffend ist. Für Hardware aus dem US-Großhandel verweigern viele Hersteller
die Erfüllung von Garantiezusagen in Europa, sodass in diesen Fällen
ausschließlich bei physikalischen Defekten geholfen werden kann.
(4) Fehlerhafte Ware muss, sofern
möglich, innerhalb 8 Tagen ab Warenerhalt bei und reklamiert werden.
Rücksendungen müssen ordnungsgemäß verpackt an uns gesandt werden. Für Schäden
die aufgrund unsachgemäßen Transportes sowie unsachgemäßer Verpackung entstehen,
übernehmen wir keine Haftung.
(5) Für die Sicherung und Erhaltung von
uns gelieferten Waren, Programmen bzw durchgeführten Anpassungen und daraus
entstehenden Datenbeständen übernehmen wir absolut keine Gewähr bzw. Haftung.
Ergibt die Überprüfung einer Mängelrüge, dass ein Gewährleistungsfall nicht
vorliegt, sind wir berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen. Kosten
der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen von
uns berechnet.
VI a. Haftung und weitergehende
Gewährleistung
Soweit sich aus diesen Bestimmungen
nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus
welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die
nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht
für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Der Ausschluss
gilt insbesondere auch für Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss,
Verletzung von Nebenpflichten und Produzentenhaftung. Wir haften nicht für
unrichtige Angaben in Prospekten, Katalogen und sonstigen Unterlagen.
VII. Computer – Programme (Software)
(1) Wir machen ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist,
Computer-Programme so zu entwickeln, dass diese unter allen erdenklichen
Bedingungen fehlerfrei arbeiten. Gegenstand einer jeden Gewährleistung durch uns
ist Software, die im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar ist.
(2) Vorbehaltlich ausdrücklicher
schriftlicher Vereinbarung übernehmen wir keine Gewähr dafür, dass die
Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen oder für ein bestimmtes
Vorhaben geeignet sind.
Eventuell notwendige Anpassungen, Erweiterungen, Drucklayouts usw werden
zusätzlich nach unseren Standardsätzen verrechnet. Dies gilt insbesondere auch
bei Programmupdates, wenn diese Arbeiten bereits für frühere Versionen einmal
gemacht wurden und wieder erneut notwendig werden.
(3) Sofern nicht ausdrücklich
schriftlich zugesichert, übernehmen wir keine Gewähr für die Verträglichkeit
gelieferter Software mit irgendwelchen anderen Programmen oder
Hardware-Bestandteilen.
(4) In Ergänzung zu den hier angeführten
Bedingungen gelten die den jeweiligen Programmpaketen beiliegenden
Lizenzbestimmungen. Liegen einem von uns gelieferten Produkt eines
Drittbestellers, insbesondere aus dem Ausland, Lizenzbestimmungen von uns bei,
so gelten bei abweichenden Bestimmungen die Bestimmungen von Rieger Software.
(5) Durch Öffnen der versiegelten
Diskettenpackung werden die Lizenzbedingungen im Sinne von 7.4 anerkannt. Eine
Rückgabe oder ein Umtausch in ein anderes Produkt ist nicht möglich.
VIII. Abwerbung
Rieger Software und ihre Kunden und/oder
Vertragspartner verpflichten sich jede Abwerbung und Beschäftigung - in welcher
Form auch immer -, von Mitarbeitern des jeweils anderen, auch über Dritte,
während der Dauer des Kunden- und/oder Vertragsverhältnisses und mindestens ein
Jahr darüber hinaus zu unterlassen. Der Kunde und/oder Vertragspartner und
Rieger Software verpflichten sich wechselseitig für jeden Fall der
Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung dem jeweils anderen Vertragspartner
eine Pönale in Höhe eines Jahres des aktuellen Verrechnungssatzes des
betroffenen Mitarbeiters zu bezahlen. Die Pönale ist vom Nachweis eines Schadens
oder eines Verschuldens unabhängig, die verletzte Vertragspartei ist berechtigt
auch einen darüber hinausgehenden Schaden geltend zu machen.
IX. Embargobestimmungen
Wir weisen darauf hin, dass bei einer
eventuellen Ausfuhr von Software und Dokumentation amerikanischen Ursprungs die
Bestimmungen des US-Department of Commerce zu beachten sind.
X. Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen
Sollten diese Bedingungen oder einzelne
Teile dieser Bedingungen unwirksam sein, so werden sie durch diejenigen
wirksamen Bestimmungen ersetzt, die dem wirtschaftlichen Teil dieser
Bestimmungen am nächsten kommen. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des
Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertrages
nicht berührt.
XI. Abtretbarkeit von Ansprüchen
Der Besteller ist nicht berechtigt,
seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
XII. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus diesem
Vertrag gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen
Gerichtes in Salzburg als vereinbart.
|